Statistics
Neue US Einwanderungs- und Einreisebestimmungen PDF Print E-mail

Die Erhöhung der Visagebühren, die Initiative für Erhöhung der H1-B und GreenCard Quoten, die Elektronische Bearbeitung von H, L, O, P und Q Visa-Anträgen und neue Regelungen bei Antragstellung für familienbezogene Einwanderung.
.


Neue US Einwanderungs- und Einreisebestimmungen

1. Die Erhöhung der Visagebühren für Touristen und Geschäftsreisende gilt ab sofort:
Ab dem 1. Januar 2008 wird die Bearbeitungsgebühr für die Beantragung eines US- Nichteinwanderungsvisums von derzeit 100 US-$ auf 131 US $ erhöht. Das US-Außenministerium begründet dies mit erhöhten Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen

2. Initiative für Erhöhung der H1-B und GreenCard Quoten
Eine Initiative von 59 demokratischen Mitgliedern des Repräsentantenhauses fordert die Erhöhung der Quoten für H1B-Visa und die der GreenCard. Die Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, begründet diese Forderung mit der Notwendigkeit gegen die um sich greifende Talentkrise, mit der sich amerikanische Arbeitgeber mehr und mehr konfrontiert sehen, schnellstens entgegen zu treten.
Die Neue Demokratische Koalition drängt darauf, die Reform so schnell wie möglich zu verabschieden. Stichtag ist der 1. April 2008, da zu diesem Zeitpunkt das Antragstellungsverfahren für das H1B- Visa für 2009 beginnt.

3. Elektronische Bearbeitung von H, L, O, P und Q Visa-Anträgen
Die US-Konsulate sind seit November 2007 vom US- Department of State angewiesen, dass die Antragsteller der vorgenannten Visa für die Bearbeitung ihrer Anträge eine elektronische Registrierung durch den Petition Information Management Service (PIMS) zwingend benötigen.
Selbst wenn zum Interview-Termin das Original des Bewilligungsbescheids für die Petition I-797 vorgelegt wird (bislang ausreichend), kann der Antrag NICHT bearbeitet werden. Der Antragsteller muss auf die Bestätigung durch das PIMS warten. Für diese Visa-Kategorien muss daher zukünftig mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

4. Neue Regelungen bei Antragstellung für familienbezogene Einwanderung
Die US-Einwanderungsbehörde hat die Antragsvorschriften für die familienbezogene Einwanderung (sog. Petition for alien relatives) zum 3. Dezember 2007 geändert. Die entsprechende Petition ist nun nicht mehr wie bisher bei einem zuständigen USCIS Service Center einzureichend, sondern nun bei der sog. Chicago Lockbox. Diese wird dann ihrerseits die Anträge an die zuständigen Service Center in Vermont und Kalifornien weiterreichen. Anträge, welche auch nach diesem Stichtag an ein USCIS Service Center eingereicht worden sind, werden jedoch nicht abgelehnt, sondern der jeweils zuständigen Chicago Lockbox zugestellt. Auch hier muss mit einer Verlängerung der Bearbeitungszeit gerechnet werden.

 
< Prev   Next >

monthly newsletter

reinhard_von_hennigs.jpg.jpgDid you know? You can receive our free monthly newsletter from Reinhard von Hennigs, written in German and English. Tons of useful information each month about German and American law.

Read more...