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Steuerrecht
Die Kanzlei berät Mandanten bezüglich aller
Aspekte der steuerlichen Planung und Prozessführung, inklusive der
juristischen Vertretung von Mandanten vor den U.S. District Courts,
dem U.S. Tax Court, dem U.S. Court of Federal Claims, dem Internal
Revenue Service, dem Georgia Department of Revenue, dem Georgia
Department of Labor sowie allen anderen Steuerbehörden in
sämtlichen steuererrechtlichen Angelegenheiten und bezüglich
aller Steuerarten, wie beispielsweise der Einkommenssteuer,
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Lohnssteuer und der Einbehaltung
derselben, Grundsteuer und Umsatzsteuer. Die Kanzlei vertritt ihre
Mandanten auch bei Steuerprüfungen und der Aushandlung von
Steuernachzahlungsvereinbarungen.
Konkursrecht,
Reorganisation, Schutz von Gläubigerrechten
Die Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung in allen
Arten des Konkursrechtes, der Reorganisation und des Schutzes von
Gläubigerrechten. Die Partner habe in vielen Fällen gesicherte wie
auch ungesicherte Gläubiger, Schuldner, Gläubiger-Komitees,
potentielle Käufer und Masseverwalter erfolgreich anwaltlich
vertreten und fungierten als Masseverwalter sowohl in Liquidations-
als auch in Reorganisationsverfahren. Auch vertreten unsere Partner
regelmäßig große und kleinere Konkursfälle vor den amerikanischen
Konkursgerichten.
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