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Februar 2008 - Urheberrecht - Super Tuesday - Ramschhypotheken PDF Drucken E-Mail

Dass die USCIS (US Einwanderungsbehoerde) manchmal langsam ist, wissen wir alle. Die neuen Q&A auf deren Webseite geben Details bekannt.

Weiterhin stellen wir einige Gesetzesneuerungen für 2008 vor, wir informieren über die US Wahlen und berichten über Klagen von Gemeinden gegen Banken wegen der Immobilienkrise - beides in Deutschland un den USA.

Gerade komme ich aus Deutschland wieder und erinnere mich an zwei Fragen, die mir immer wieder gestellt wurden: wieso ich vor dem Beginn des Karnevals wieder zurückgeflogen bin und wer denn nun Präsident in den USA wird.

Ersteres läßt sich noch leicht beantworten, die Präsidentenfrage ist schon schwerer. Am Veilchendienstag (oder wie auch immer der Tag nach dem Rosenmontag genannt wird) ist nicht nur in den USA in der Region um New Orleans "Mardi Gras", sondern es ist auch "Super Tuesday". Der Tag der Tage, den die Zeit ganz anschaulich beschreibt, an dem die Vorwahlen wesentlich vorentschieden werden.

Themen dieses Monates: Dass die USCIS (US Einwanderungsbehoerde) manchmal langsam ist, wissen wir alle. Die neuen Q&A auf deren Webseite geben Details bekannt.

Weiterhin stellen wir einige Gesetzesneuerungen für 2008 vor, wir informieren über die US Wahlen und berichten über Klagen von Gemeindengegen Banken wegen der Immobilienkrise - beides in Deutschland un den USA. Abschliessend auch über die Herdprämie, das Unwort des Jahres.

Am 11. März 2008 findet in Charlotte in den Räumen der Charlotte Chamber of Commerce der Vortrag zur doppelten Staatsangehoerigkeit statt. Und wir haben eine neue Webseite!

RvH Bild
Best regards und viele Grüße aus Charlotte und aus Atlanta,
Ihr Reinhard von Hennigs



USCIS: Receipt and Processing Delays

U. S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) advises customers that, due to a tremendous increase in the number of applications filed, the processing of fee payments and entry of cases into our tracking system has been running behind schedule.

All forms are now current except for I-130s (Petition for Alien Relative), which are expected to be current by mid-February.

USCIS place some new Q & A about this on their website: http://www.uscis.gov/



Urheberrecht - die Privatkopie bleibt legal & die Hüter des Wettbewerbs

1. Gesetzesnovellierungen im Urheberrecht

Zum 01.01.2008 trat das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in Kraft - so kompliziert der Name so simpel einer seiner wesentlichen Botschaften. Die Privatkopie bleibt erlaubt.
Eine der Regelungen im Urheberrecht stellt nun eindeutig fest, dass digitale Kopien urheberrechtlich geschützter Werke auch zukünftig nicht gegen das Gesetz verstossen. Ein bestehender Kopierschutz darf hierfür jedoch nicht umgangen werden.
Die mit dieser Regelung einhergehenden Einnahmeausfällen sollen laut einer entsprechenden Regierungserklärung dadurch kompensiert werden, dass Geräte und Speichermedien, die naturgemäß für die Erstellung von Kopien genutzt werden, mit einer Abgabe belegt werden.

Umfang und Höhe der Vergütung werden direkt zwischen den Geräteherstellern und den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt.

Für Geräte, die mit einem Kopierschutz oder einem sog. Digital-Rights-Management-System (DRM) ausgestattet sind, wird diese Gebühr nicht erhoben.

Zudem sieht die Novellierung eine moderate Ausnahmereglung für öffentliche Bibliotheken vor, diese dürfen auch weiterhin elektronisch Kopien von Zeitungen, Zeitschriften, und zudem kleinere Teile von Büchern versenden.

Weiterhin besteht nun auch die Möglichkeit Verträge über die Verwertung heute noch unbekannter Nutzungsarten zu schließen. Damit können Probeme, wie sie bei der Verwertung älterer Werke aus dem vorigen Jahrhundert auftreten - durch aufwendige Suche der Erben des Urhebers etc., vermieden werden, indem der Urheber schon heute die Verwertung von morgen festlegen kann.

2. Das Bundeskartellamt wird 50 Jahre

Vom Urheberrecht, über Einnahmeausfälle ist der Weg nicht weit zum Ort des Geschehens - dem deutschen Markt. Eine weitgehend unterschätzte Behörde, die mit strengem Auge auf diesen schaut, feiert Geburtstag - und deren Aufgaben und seine Entstehung sind interssanter als auf den ersten Blick vielleicht gedacht: Seit nunmehr 50 Jahren wacht das Bundeskartellamt in Bonn darüber, dass der Wettbewerb am Markt bestmöglich keine Beschränkungen erfährt. Der Gesetzesentwurf zum GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) aus dem Jahre 1958 stammt aus der Feder Ludwig Erhards und ist die Grundlage der täglichen Arbeit des Kartellamtes. Der Verfechter der "Sozialen Marktwirtschaft" novellierte mit der Dekartellisierung die Gesamtwirtschaft im Nachkriegsdeutschland, da bis Kriegsende Deutschland als Land der Kartelle und Monopole, insbesondere in der Stahl- und Chemieindustrie, galt. Bis heute wurde das Gesetz sieben Mal an die wirtschaftlichen Gegebenheiten, insbesondere auch unter dem Einfluss europarechtlicher Vorgaben, angepaßt und novelliert und hat im Wesentlichen die Aufdeckung und Untersagung von Missbräuchen, wie Preisabsprachen oder auch heute noch die Kartellbekämpfung; die Fusionskontrolle, Marktaufteilung und seit dem 01.01.1999 auch die Bieter bei der Vergabe von Aufträgen seitens der öffentlichen Hand zum Inhalt. Auf der Internet-Seite des Bundeskartellamtes finden Sie zudem einen guten Überblick zu vielen aktuellen Themen und gerichtlichen Entscheidungen, welche kostenlos auch in englischer oder französischer Sprache abrufbar sind: www.bundeskartellamt.de



Super Tuesday-die amerikanische Gretchenfrage in 2008

Amerika ist im Wahlkampffieber.

Die 56. Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika wird am 4. November 2008 stattfinden, da der derzeitige Amtsinhaber George W. Bush nach der amerikanischen Verfassung nach 2 Amtsperioden nicht mehr für das erste Amt im Staate kandidieren kann.
Der Leiter der US-amerikanischen Bundeswahlbehörde FEC, Michael Toner, geht davon aus, dass diese Wahl die teuerste in der Geschichte der Vereinigten Staaten werden wird und geschätzt wohl mehr als 1 Milliarde Dollar kostet.

Wer aber wird nun voraussichtlich das Rennen machen und wie funktioniert eigentlich eine Wahl, in einem Land, die über sogenannte Wahlmänner zwischen lediglich 2 Parteien wählt? Welche Wahlkampagne verfolgt nun welcher Kandidat und wer sind eigentlich die Kandidaten? Wir haben für Sie einmal genauer hingesehen. Hierbei sind wir auf ein ausgezeichnet recherchiertes "election center 2008" bei CNN gestossen. Hier finden sich nicht nur die einzelnen Kandidaten nebst tagesaktuellen Wahlergebnissen und Meldungen auf einen Blick, sondern auch eine umfassende Verlinkung zu den Wahlprogrammen der Kandidaten. Auch lassen sich bisherige Statements zu Einzelproblemen, Finanzierung der Wahl und vieles mehr abrufen oder als podcast für unterwegs downloaden. Das ist tatsächlich einmal investigativer Journalismus.
http://www.cnn.com/ELECTION/20 08

Ungeahnt fand ich in einem Hotel letzte Woche in Deutschland ein neues Magazin vor, Cicero, wo ein Bericht ueber die in Kenia lebende Grossmutter von Barack Obama zu lesen ist, hier die Online Version.

So far so good - nun mit den Wahlprogrammen und den aufgestellten Kandidaten vertraut, stellt sich nun noch die abschliessende Frage der Wahl selbst. Das amerikanische Wahlsystem besitzt eine völlig eigene Struktur, welche den europäischen Wahlsystemen weitestgehend fremd ist. In den USA wird der Präsident indirekt vom Volk gewählt, was bedeutet, dass alle wahlberechtigten Amerikaner in ihrem Bundesstaat inclusive des Districts of Columbia Wahlmänner wählen, welche ihrerseits den Präsidenten im Sinne ihrer Partei wählen. Bei 48 der 50 (Ausnahme für Nebraska und Main) Staaten gilt dabei die sog. "Winner-Takes-All" Regel, wonach die Partei, die in einem Staat die meisten Stimmen erhalten hat, ALLE Wahlmännerstimmen in diesem Staat für sich verbuchen kann. Es gibt insgesamt 538 Wahlmännerstimmen, welche mit den Zahl der Kongreßabgeordneten des jeweiligen Bundesstaates korrespondieren (535 entsprechen der Zahl der Kongreßabgeordneten, 3 Stimmen kommen vom D. C.hinzu). Diese Zahl kann sich jedoch alle 10 Jahre nach der sodann stattfindenden Volkszählung ändern. Die Präsidentschaftswahl gewinnt derjenige Kandidat der mindestens 270 aller Stimmen erhält. Für den Fall,dass zwei Kandidaten jeweils 269 Stimmen erhalten, wählt das Repräsentantenhaus den Präsidenten und der Senat den Vizepräsidenten.

Das Wahlrecht besitzt einjeder Amerikaner, der mindestens 18 Jahre alt, amerikanischer Staatsbürger ist und gegen den keine wahlaberkennenden strafrechtliche Verurteilungen vorliegen. Zudem muss sich der Wähler, außer im Staat North Dakota, registrieren lassen, was auch als "register to vote" bezeichnet wird. Auch bitten alle Staaten eine Briefwahl für diejenigen an, die zum Wahltag nicht bei ihrem zuständigen Wahllokal anwesend sein können. Und zu guter letzt - der Super Tuesday ist am 5. Februar 2008 und dahinter verbirgt sich: ww w.super_thuesday



Kommunen verklagen Bankriesen wegen Ramschhypotheken

Die amerikanische Kreditkrise beschäftigt tagtäglich seit Herbst letzten Jahres die Medien. Nun aber hat die Krise unabhänig von seinen prekären Auswirkungen auf die gesamte Weltwirtschaft eine neue Dimension angenommen. Die öffentliche Hand fordert nun auch von den beteiltigten Bankriesen, wie Deutsche Bank, Citigroup, Bank of America, Credit Suisse oder HSBC, um nur einige zu nennen, ihren Tribut. Das einstige Vorzeigestädtchen Cleveland, eine Stadt, die sich noch vor wenigen Jahren mit niedriger Kriminalität, guten Schulen und einer beschaulichen grünen Umgebung berühmen konnte, steht kurz vor dem Bankrott und gibt den Großbanken dafür die Schuld. In Cleveland finden sich ganze Strassenzüge verwaist und ausgeplündert . Allein im vergangenen Jahr wurden über 7000 Immobilien zwangsversteigert. Zudem muss die Stadt für Abriss oder Unterhaltung tausendender leerstehender Immobilien aufkommen. Dies kostete die Kommune allein 2007 mehr als 11 Millionen Dollar.

Der Bürgermeister der Stadt Frank Jackson beschloss daher, das Problem, an seiner vermeintlichen Wurzel anzupacken und verklagte die 21 größten Banken der Wall Street auf mehrere hundert Millionen Dollar Schadensersatz.
Begründung: Die Banken hätten mafiöse Arbeitsmethoden. Sie sollen sehenden Auges ahnungslose Bürger in die Armut und die Kommunen an den Rand des Ruis getrieben haben. Die sogenannten Suprime-Geschäfte seien nichts anderes als organisierte Kriminalität oder Drogenhandel, es handle sich schlichtweg um organisiertes Verbrechen, so der Bürgermeister weiter. Um nun überhaupt den Bankriesen den Prozess machen zu können, bedurfte es so einiger juristischer Fingerfertigkeit. Der Vorwurf lautet nun: "Störung der öffentlichen Ordnung".

Verlauf und Ausgang dieses Musterprozesses sind völlig offen. Dennoch seien die Kommunen nicht chancenlos, so meinen Experten. Die ausgegebenen Darlehen seien mangelhafte Produkte, so Professorin Kathleen Engel der Rechtswissenschaft der Cleveland State University, zudem war denen, die diese Produkte finanziert haben, ihre Mangelhaftigkeit bekannt. Auch andere amerikanische Kommunen wehren sich nun gegen die Profitgier der Beteiligten, Städte wie Baltimore, New York und Conneticut haben ebenfalls Klage eingereicht.
Die verklagten Banken waren allesamt nicht bereit "während eines laufenden Verfahrens" ein Statement abzugeben.

Doch damit nicht genug, ebenso wie diese Krise nun nicht nur Amerika, sondern die gesamte Weltwirtschaft belastet, scheint es auch um die "Gegenwehr" bestellt zu sein. In Deutschland gehen die Kommunen ebenfalls gegen Großbanken wegen vergleichbarer Aktivitäten im Bereich der Spekulationsgeschäfte vor. Die Stadt Hagen will die Deutsche Bank ebenfalls wegen Spekulationsgeschäften verklagen, die der Kommune auf Empfehlung der Bank tätigte und ein Loch von bis zu 50 Millionen Euro in die Stadtkasse reißen könnte. Gegen die Deutsche Bank sind wegen adäquater Geschäfte bereits mehrer Klagen weiterer Kommunen, wie beispielsweise Würzburg, anhängig. Hier meint die Deutsche Bank laut einem Sprecher in Frankfurt: "umfangreich beraten und auf alle Chancen und Risiken hingewiesen zu haben"

Fazit: Ergebnisse bleiben abzuwarten und es werden wohl Monate oder gar Jahre bis zu einer Entscheidung ins Land gehen - offen bleibt momentan nur die Frage, wer hat in dieser deutsch-amerikanischen oder amerikanisch-deutschen "Sorgen-Gemeinschaft" wohl von wem abgeschrieben?

Zur Entstehung der Krise selbst, lesen Sie bitte hier weiter: www.immobilienkrise.de



link des Monats: "Herdprämie" - wir suchen das Unwort des Jahres 2007 in Deutschland

Dieses Forum bietet einen interessanten Streifzug durch die verbalen Verfehlungen des vergangenen Jahres und auch die ein oder andere Entstehungsgeschichte zu den "Sprach-Säuglingen".

Einmal mehr Wissenswertes nicht nur aus juristischer Sicht. Wußten Sie zum Beispiel wie man zu einer "Herdprämie" gelangt oder wie gar ein "Bundestrojaner" arbeitet?

Die "offizielle" Webseite der Unwort-Aktion gibt es auch!



Eindeutig: Zweideutig

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte der Medien gestärkt. Das Verfahren hatte die Anforderungen für den Abdruck einer Gegendarstellung zum Inhalt, welches das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" angestrebt hatte.

Die Verfassungsrichter stellten klar, dass die Medien nur dann zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung verpflichtet sind, wenn es sich um eine eindeutige Behauptung in einem Bericht handle. Eine lediglich "fernliegende Deutung" reiche hierfür nicht aus, so die Richter, anderenfalls gehe die Pressefreiheit vor. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvR967/05 finden Sie hier:
http://www.b undesverfassungsgericht.de/entscheidungen



"Doppelte Staatsbürgerschaft": 11. März 2008

Wie bereits in den letzten beiden Ausgaben unseres Newsletters mitgeteilt, hält Reinhard von Hennigs in Zusammenarbeit mit der North Carolina Chapter of German-American Chamber of Commerce (GACC) zum Thema "Doppelte Staatsangehörigkeit und Beibehaltungsgenehmigung" am 11. März 2008 in Charlotte, North Carolina einen Workshop ab. Weitere Informationen versenden wir gern auf Anfrage und freuen uns bereits jetzt auf Ihr Kommen.

Zum Thema Beibehaltungsantrag wurden entsprechende Verwaltungsvorschriften erlassen, die unter anderem auch den Begriff der "fortbestehenden Bindungen" an Deutschland näher bestimmen. Diese werden u.a. auf dem Seminar vorgestellt:

> Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland
> Eigentum an Immobilien in Deutschland besteht
> Wohnung zur Eigennutzung unterhalten wird
> ob der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen erhält oder erwartet.
> Fortbestehende Bindungen an Deutschland können auch gegeben sein bei Angehörigen international tätiger, auch ausländischer Unternehmen und Institutionen
> Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, wenn die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt, oder bei deren Ehegatten und Kindern.

In Bezug auf die Vorteile der Erlangung der U.S.- Staatsbürgerschaft ist in der Zwischenzeit ein Katalog von Gründen anerkannt worden. Lernen Sie die Details am 11. März 2008 in Charlotte, NC.

Aus diesem Grunde möchten wir nochmals an eine rechtzeitige Anmeldung erinnern und stehen nach wie vor für weitere Informationen gern zur Verfügung.


 
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