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Internationales Wirtschaftsrecht |
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Internationales
Wirtschaftsrecht
Die Kanzlei unterstützt im Bereich des
internationalen Wirtschaftsrechts vor allem deutsche Mandaten bei der
Firmengründung, bei der Errichtung von Niederlassungen und Joint
Ventures und bei inländischen, ausländischen und
grenzüberschreitenden Mergers and Akquisitionen in den USA. Ebenso
beraten wir auch amerikanische Unternehmen mit Expansionsplänen in
Deutschland und im restlichen Europa. Im Immobilienbereich beraten
wir Investoren aus Deutschland / Europa bei allen Arten des
Immobilieninvestments in den Vereinigten Staaten. Die Investoren
profitieren dabei von der jahrelangen Erfahrungen unserer Anwälte
bei der optimalen steuerlichen und unternehmensrechtlichen Gestaltung
der Investitionen.
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