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Internationales Wirtschaftsrecht PDF Drucken E-Mail

Internationales Wirtschaftsrecht

Die Kanzlei unterstützt im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts vor allem deutsche Mandaten bei der Firmengründung, bei der Errichtung von Niederlassungen und Joint Ventures und  bei inländischen, ausländischen und grenzüberschreitenden Mergers and Akquisitionen in den USA. Ebenso beraten wir auch amerikanische Unternehmen mit Expansionsplänen in Deutschland und im restlichen Europa. Im Immobilienbereich beraten wir Investoren aus Deutschland / Europa bei allen Arten des Immobilieninvestments in den Vereinigten Staaten. Die Investoren profitieren dabei von der jahrelangen Erfahrungen unserer Anwälte bei der optimalen steuerlichen und unternehmensrechtlichen Gestaltung der Investitionen.



 

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