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Doppelte Staatsangehoerigkeit PDF Drucken E-Mail

Seminarrückblick:  Am 11. März 2008 fand in Charlotte, NC ein Seminar statt, welches von dem North Carolina Chapter der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (GACC) in Charlotte zum Thema:

- Doppelte Staatsangehörigkeit
- Beibehaltungsgenehmigung
- US Einbürgerung

durchgeführt wurde.

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema wünschen, oder die Power Point Präsentation gerne hätten, können Sie diese hier anfordern oder uns einfach anrufen +1 (704) 333 5230.

Zum Thema Beibehaltungsantrag wurden entsprechende Verwaltungsvorschriften erlassen, die unter anderem auch den Begriff der "fortbestehenden Bindungen" an Deutschland näher bestimmen:

● Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland
● Eigentum an Immobilien in Deutschland besteht
● Wohnung zur Eigennutzung unterhalten wird
● ob der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen erhält oder erwartet.
● Fortbestehende Bindungen an Deutschland können auch gegeben sein bei Angehörigen international tätiger, auch ausländischer Unternehmen und Institutionen
● Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, wenn die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt, oder bei deren Ehegatten und Kindern.

Weitere Information zu dem Seminar finden Sie zum Download, können gerne per email oder per Telefon +1 (704) 333 5230 oder gebührenfrei unter  (877) 7 BDHLAW bei uns angefragt werden.

Wir freuen über Ihr Interesse!
Ihr Reinhard von Hennigs

 

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