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Doppelte Staatsangehörigkeit |
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Seminarrückblick: Am 11. März 2008 fand in
Charlotte, NC ein Seminar
statt, welches von dem North Carolina Chapter der
Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (GACC)
in Charlotte zum Thema:
- Doppelte Staatsangehörigkeit
-
Beibehaltungsgenehmigung
-
US Einbürgerung
durchgeführt wurde.
Wenn
Sie weitere Informationen zum Thema wünschen, oder die Power
Point Präsentation gerne
hätten, können Sie diese hier
anfordern oder uns einfach
anrufen +1 (704) 333 5230.
Zum Thema Beibehaltungsantrag wurden entsprechende
Verwaltungsvorschriften erlassen, die unter anderem
auch den Begriff der "fortbestehenden Bindungen" an
Deutschland näher bestimmen:
● Beziehungen zu nahen
Verwandten in Deutschland
● Eigentum an Immobilien in
Deutschland besteht
● Wohnung zur Eigennutzung unterhalten
wird
● ob der Antragsteller in Deutschland Renten- oder
Versicherungsleistungen erhält oder erwartet.
● Fortbestehende
Bindungen an Deutschland können auch gegeben sein bei Angehörigen
international tätiger, auch ausländischer Unternehmen und
Institutionen
● Personen, die aus beruflichen oder
geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend
ins Ausland verlegt haben, wenn die Tätigkeit im Ausland im
deutschen Interesse liegt, oder bei deren Ehegatten und
Kindern.
Weitere Information zu dem Seminar finden Sie zum
Download,
können gerne per email oder per Telefon +1 (704) 333 5230 oder
gebührenfrei unter (877) 7 BDHLAW bei uns angefragt werden.
Wir freuen über Ihr Interesse!
Ihr Reinhard von Hennigs
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