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Eine
Verwaltungsentscheidung des U.S.-Arbeitsministeriums vom Juni 2010 schaffte Klarheit über die Erstattung der Zeit des Ein- und
Auskleidens von nicht-gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern.
Abschnitt
3(o) des Fair Labor Standards Act (FLSA)
sieht vor, dass Zeit zum “Umziehen von Kleidung oder Waschen zu
Beginn oder Ende jedes Arbeitstages” je nach tarifvertraglicher
Bestimmung nicht unbedingt ausgeglichen werden muss. Ausnahme bildet
jedoch das An- und Ausziehen von Sicherheits- und Sanitärausrüstung,
die nach überwiegender Auffassung nicht als „Kleidung“ im Sinne
des Abschnitt 3(o) FLSA gilt.
Eine
weiter Ausnahme kann angenommen werden,
wenn das Umziehen Teil der „Haupttätigkeit“ eines Arbeitnehmers
ist, d.h. einen wesentlichen und unabdingbaren Bestandteil der Arbeit
darstellt. Eine Entscheidung hierüber ist im Einzelfall zu treffen.
Obigem
Verwaltungsentscheidung zufolge, soll diese eigentlich explizit auf
das Arbeitgeber-Gewerkschaft-Verhältnis gerichtete Regelung nun auch
als richtungweisend für die Entlohnung gewerkschaftlich ungebundener
Arbeitnehmer gelten und somit maßgeblich für alle Arbeitgeber in
den USA sein.
Siehe unter "weiter" Hintergrund zum FLSA.
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Given all the arguments about race discrimination and the implementation of the the U.S. Equal Employment Opportunity Commission (EEOC) this comes as a surprize. The EEOC is a federal agency whose goal is ending employment discrimination. The EEOC investigates discrimination complaints based on an individual's race, color, national origin, religion, sex, age, disability and retaliation for reporting and/or opposing a discriminatory practice. The Commission is also tasked with filing suits on behalf of alleged victim(s) of discrimination against employers and as an adjudicatory for claims of discrimination brought against federal agencies.
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