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Mit Wirkung ab 30. Juni
2010 hat sich im US Bundesstaat North Carolina durch das Session Law 2010-31 (Senate Bill 897
Section 3.14) Folgendes im Gesellschaftsrecht geändert:
1.
N.C.G.S. §55-16-22(c)
wurde wie folgt geändert:
Die Frist für die Abgabe
des Jahresberichts (annual report) einer Business corporation
(Aktiengesellschaft) hat sich von drei Monaten auf vier Monate
verlängert. Der Jahresbericht muss jetzt bis spätestens zum 15. des
vierten Monats nach Ende des Geschäftsjahres beim secretary of state
eingehen (bisherige Abgabefrist war der 15. des dritten Monats nach
Ende des Geschäftsjahres).
2.
Für die Limited
Liability Company (GmbH) gilt in Zukunft Folgendes:
a) Sie sind verpflichtet,
für den Jahresbericht (annual report) den Vordruck des secretary of
state zu verwenden und diesen in der vom secretary of state
vorgeschriebenen Weise zu übermitteln.
b) Der Jahresbericht muss
das Jahr angeben, auf das er sich bezieht.
c) Die Frist für die
Abgabe des ersten Jahresberichts endet nun am 15. April des Jahres,
das auf das Kalenderjahr der Gründung folgt, sowie an jedem 15.
April für die folgenden Jahresberichte.
3.
Für die Limited
Liability Company gilt rückwirkend zum 1. September 2001
Folgendes:
a) Ab 2011 darf für die
Jahresberichte nur noch der Vordruck des secretary of state oder das
Online-Formular verwendet werden. Andere Arten der Übermittlung
werden nicht mehr akzeptiert.
b) Eine LLC, die nach dem
1. September 2001, aber vor dem 1. Januar 2010 gegründet wurde und
die für jedes Kalenderjahr seit dem Kalenderjahr der Gründung einen
Jahresbericht erstellt hat, muss für diese Jahre keine zusätzlichen
Jahresberichte erstellen. Eine LLC, die am oder nach dem 1. Januar
2010, aber vor dem 15. April 2010 gegründet worden ist, muss ihren
Jahresbericht nicht bis zum 15. April 2011 erstellen. Eine LLC, die
mehr Jahresberichte erstellt hat als hiernach erforderlich waren,
bekommt die Gebühr für die Übermittlung eines überflüssigen
Jahresberichts nicht zurückerstattet. Sie ist aber auch nicht
verpflichtet, die Gebühr für den Jahresbericht zu entrichten, die
am 15. April 2011 fällig wird.
Bitte vergleichen Sie
hierzu auch die Ausführungen auf der Homepage des secretary of
state:
http://www.secretary.state.nc.us/corporations/sl2010.pdf
Für Rückfragen stehen
wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Reinhard von Hennigs
law @ bdhlaw . net
FOR ENGLISH VERSION PLEASE SEE BELOW
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