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2008 01 - Januar Newsletter PDF Drucken E-Mail
Newsletter January 2008  
Latest News ...
  • Neue US Einwanderungs- und Einreisebestimmungen
  • Schenken und Vererben nochmals überdenken - Änderungen der Erbschafts- und Schenkungsteuer in Deutschland
  • Versicherungsvertragsrecht verbraucherfreundlicher
  • US Consumer Product Safety Bill
  • Taxes on Attorney's Fees in Georgia?
  • Link of the month - NYC: Tagebuch einer Aus- und Einwanderung
  • "Doppelte Staatsbürgerschaft": Workshop März 2008
  • Guten Tag,

    heute ist Wahltag. Und zugleich bewirbt sich zum ersten Mal seit 1952 nicht ein Präsident oder Vizepräsident um das Präsidentenamt.

    Während Sie morgen diese email lesen, ist im ersten Bundesstaat Iowa die Wahl schon gelaufen. Die ZEIT berichtet ganz munter über die "Vorwahl". Die aktuellen Ergebnisse finden sich beispielsweise hier. Ich finde es interessant, dass vor zwei Wochen in Deutschland von Freunden und Mandanten, wenn ich wegen der Wahlen den Namen Obama erwähnte, mich viele anschauten, als sagte der Name ihnen nichts. Nun sieht es so aus, als wenn er vielen Menschen in Iowa etwas bedeutet.

    Wie es mit den Primaries so funktioniert und warum wohl Ende Februar der US Praesidentschaftskandidat beider Parteien feststeht, lässt sich gut nachlesen.

    Der heutige Newsletter bringt einige Neuerungen zum 1. Januar 2008 in Deutschland und den USA. In den USA vor allem Aenderungen im Einwanderungsrecht. In Deutschland gibt es Bewegung bei den Erbschaftssteuern. Und auch unser Link des Monates darf natürlich nicht fehlen.

    In eigener Sache findet im März der Vortrag zur doppelten Staatsangehoerigkeit statt. Und wir haben eine neue Webseite!

    Ein frohes neues Jahr. Allerdings: der countdown läuft schon ...

    RvH Bild
    Best regards und viele Grüße aus Charlotte und aus Atlanta,
    Ihr Reinhard von Hennigs

    Neue US Einwanderungs- und Einreisebestimmungen

    1. Die Erhöhung der Visagebühren für Touristen und Geschäftsreisende gilt ab sofort:
    Ab dem 1. Januar 2008 wird die Bearbeitungsgebühr für die Beantragung eines US- Nichteinwanderungsvisums von derzeit 100 US-$ auf 131 US $ erhöht. Das US-Außenministerium begründet dies mit erhöhten Ausgaben für Sicherheitsmaßnahmen

    2. Initiative für Erhöhung der H1-B und GreenCard Quoten
    Eine Initiative von 59 demokratischen Mitgliedern des Repräsentantenhauses fordert die Erhöhung der Quoten für H1B-Visa und die der GreenCard. Die Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, begründet diese Forderung mit der Notwendigkeit gegen die um sich greifende Talentkrise, mit der sich amerikanische Arbeitgeber mehr und mehr konfrontiert sehen, schnellstens entgegen zu treten.
    Die Neue Demokratische Koalition drängt darauf, die Reform so schnell wie möglich zu verabschieden. Stichtag ist der 1. April 2008, da zu diesem Zeitpunkt das Antragstellungsverfahren für das H1B- Visa für 2009 beginnt.

    3. Elektronische Bearbeitung von H, L, O, P und Q Visa-Anträgen
    Die US-Konsulate sind seit November 2007 vom US- Department of State angewiesen, dass die Antragsteller der vorgenannten Visa für die Bearbeitung ihrer Anträge eine elektronische Registrierung durch den Petition Information Management Service (PIMS) zwingend benötigen.
    Selbst wenn zum Interview-Termin das Original des Bewilligungsbescheids für die Petition I-797 vorgelegt wird (bislang ausreichend), kann der Antrag NICHT bearbeitet werden. Der Antragsteller muss auf die Bestätigung durch das PIMS warten. Für diese Visa-Kategorien muss daher zukünftig mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.

    4. Neue Regelungen bei Antragstellung für familienbezogene Einwanderung
    Die US-Einwanderungsbehörde hat die Antragsvorschriften für die familienbezogene Einwanderung (sog. Petition for alien relatives) zum 3. Dezember 2007 geändert. Die entsprechende Petition ist nun nicht mehr wie bisher bei einem zuständigen USCIS Service Center einzureichend, sondern nun bei der sog. Chicago Lockbox. Diese wird dann ihrerseits die Anträge an die zuständigen Service Center in Vermont und Kalifornien weiterreichen. Anträge, welche auch nach diesem Stichtag an ein USCIS Service Center eingereicht worden sind, werden jedoch nicht abgelehnt, sondern der jeweils zuständigen Chicago Lockbox zugestellt. Auch hier muss mit einer Verlängerung der Bearbeitungszeit gerechnet werden.


    Schenken und Vererben nochmals überdenken - Änderungen der Erbschafts- und Schenkungsteuer in Deutschland
    schenkung

    Ab Mai 2008 wird es neue Bemessungsgrundlagen und Kappungsgrenzen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht in Deutschland geben.

    Versäumen Sie daher nicht, beabsichtigte Schenkungen und erbrechtliche Verfügungen nochmals zu überprüfen (identische Bemessungsgrenzen), da die Gesetzesneuerungen teilweise dramatische Steuererhöhungen zur Folge haben und bis Ende April noch die alten Regelungen angewandt werden können. Die Neuregelungen, welche das Kabinett vor wenigen Wochen verabschiedete, setzt den Willen der Bundesverfassungsrichter in die Tat um, nach welchem der Empfang von Immobilien gegenüber Geldvermögen im Erb- und Schenkungsrecht nicht länger zu privilegieren ist.

    Die steuerliche Anpassung verschlechtert insbesondere die Lage von entfernten Verwandten, zu denen selbst Geschwister zählen, geschiedenen oder nichtehelichen Lebenspartnern, Freunden und Bekannten und die mit Haus oder Wohnung bedacht werden sollen.
    Der Grund: Kinder und Ehepartner sollen stärker begünstigt werden als bisher. Dies wurde durch deutlich erhöhte Freibeträge realisiert.

    Wer hingegen Geldvermögen verschenkt, sollte möglicherweise noch bis Mai 2008 warten, da auch hier die erhöhten Freibeträge gelten. Werden diese jedoch erheblich überschritten, so sollte man seine "guten Taten" noch bis Ende April 2008 realisieren. Dies gilt auch für entfernte Verwandte oder Freunde und Bekannte.

    Um die Steuerlast auch weiter zu senken, empfiehlt es sich zudem stets mehre Freibeträge zu nutzen, also beispielsweise eine ganze Familie und nicht nur ein Familienmitglied zu beschenken.

    Erben können das neue Recht zudem auch rückwirkend zum 1. Januar 2007 anwenden, dies scheint wohl aber im privaten Bereich eher selten attraktiv, da die niedrigeren Freibeträge gleichwohl angewandt werden müssen.


    Versicherungsvertragsrecht verbraucherfreundlicher

    In Zukunft sind Versicherer beim Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern zu mehr Transparenz und Beratung beim Abschluss von Versicherungsverträgen verpflichtet. Dies sieht eine Novellierung im Versicherungsvertragsrecht nun gesetzlich vor.
    Der Versicherungsnehmer ist vor Abschluss eines Versicherungsvertrages umfassend über die einzelnen Vertragsbestimmungen zu informieren. Eine solche Beratung hat VOR Vertragsschluss zu erfolgen. Zudem kann der Versicherer auch im laufenden Vertragsverhältnis zu weiteren Beratungsgesprächen verpflichtet sein. Verletzt der Versicherer seine Beratungspflichten macht er sich schadensersatzpflichtig.

    Für in den USA lebende ist vielleicht die folgende Regelung wichtig im Bereich der Lebensversicherungen: In Zukunft ist der Versicherte angemessen an den sog. stillen Reserven zu beteiligen, die mit den Beiträgen des Versicherten erwirtschaftet werden. Ferner wurde die verständliche und eindeutige Berechnung des Rückkaufswertes von Lebensversicherungen gesetzlich vorgeschrieben.


    US Consumer Product Safety Bill

    In the wake of the multiple issues with lead levels in consumer products during the past years, the House of Representatives voted 407-0 on December 19, 2007 to pass what some consumer advocates are calling the strongest consumer protection legislation since the creation of the Consumer Product Safety Commission in 1972. Officially called the Consumer Product Safety Commission Modernization Act of 2007 (H.R. 4040), the House bill is a weaker version of a similar bill passed earlier last year in the Senate (S.2045).

    Because this legislation is a congressional priority, a conference committee will likely be convened early 2008 to iron out the differences and send a unified bill for the President to sign into law.

    Several very strong provisions of the Senate bill not contained in the House version will require compromise in next year's conference committee. These strong Senate provisions, which should be of great concern to those within CPSC regulated industries, include:
    > Strong whistleblower protections, including reward money.
    > State Attorney General provision granting states the power to bring civil actions to enforce product safety laws and obtain damages.
    > Relaxed public disclosure rules regarding product information reported to the CPSC.
    > An increase in the maximum civil penalty from $1.83 million to $100 million in the Senate Bill versus $10 million in the House version.

    Key similarities likely to be retained include:
    > An outright ban on children's products containing more than trace amounts of lead.
    > Mandatory third party testing for many children's products.
    > New labeling requirements for children's products useful for facilitating recalls.
    > A significant increase in funding to properly staff and modernize the CPSC.


    Taxes on Attorney's Fees in Georgia?

    One discussion point likely to be decided in 2008 is the proposal to introduce a 4% tax on all services, including attorney's fees.

    House Resolution 900, which proposes a comprehensive revision to Georgia's tax code. Property tax is eliminated. A 4% sales tax on all services including legal services is added. Income tax adjustments and other changes are also included.

    In closing an interesting aspect: The General Assembly of Georgia meets in regular session on the second Monday in January for no longer than 40 days each year. This allows politicians to work a dirrerent job during the rest of the year. Neither the House nor the Senate can adjourn during a regular session for longer than three days or meet in any place other than the state capitol without the other house's consent. This is to improve the speed of the decission making process. Could this model be used in Germany?


    Link of the month - NYC: Tagebuch einer Aus- und Einwanderung
    Weblink

    Eigentlich wollte ich unter dem Thema "Alle Jahre wieder...." - die guten Vorsätze etwas humorvoll nehmen.
    Für den Fall, dass sich die Weihnachtsgans wohlwollend auf Ihren Hüften niedergelassen hat und Sie sich dies nicht länger "bieten lassen wollen", wünschen wir Ihnen für den "Gegenangriff" bereits jetzt viel Erfolg!
    Doch all die interessante Hinweise und Psychofallen, die Sie gedanklich während des Abspeckens stets gegenwärtig haben sollten, damit der Traum vom Wunschgewicht nicht bloß einer von vielen alljährlichen Neujahrswünschen bleibt waren leider kein permanenter link, daher gibt es den schon nicht mehr...

    Also auf ein neues: Für alle, die sich mit dem Thema Auswanderung in die USA und Green Card Lotto beschaeftigen, fand ich dann dieses lesenswerte Tagebuch.


    "Doppelte Staatsbürgerschaft": Workshop März 2008

    Wie bereits in der letzten Ausgabe unseres Newsletters mitgeteilt, hält Reinhard von Hennigs in Zusammenarbeit mit der North Carolina Chapter of German-American Chamber of Commerce (GACC) zum Thema "Doppelte Staatsangehörigkeit und Beibehaltungsgenehmigung" im März 2008 in Charlotte, North Carolina einen Workshop ab. Weitere Informationen versenden wir gern auf Anfrage und freuen uns bereits jetzt auf Ihr Kommen.

    Zum Thema Beibehaltungsantrag wurden entsprechende Verwaltungsvorschriften erlassen, die unter anderem auch den Begriff der "fortbestehenden Bindungen" an Deutschland näher bestimmen. Diese werden u.a. auf dem Seminar vorgestellt:

    > Beziehungen zu nahen Verwandten in Deutschland
    > Eigentum an Immobilien in Deutschland besteht
    > Wohnung zur Eigennutzung unterhalten wird
    > ob der Antragsteller in Deutschland Renten- oder Versicherungsleistungen erhält oder erwartet.
    > Fortbestehende Bindungen an Deutschland können auch gegeben sein bei Angehörigen international tätiger, auch ausländischer Unternehmen und Institutionen
    > Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen ihren gewöhnlichen Aufenthalt vorübergehend ins Ausland verlegt haben, wenn die Tätigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt, oder bei deren Ehegatten und Kindern.

    In Bezug auf die Vorteile der Erlangung der U.S.- Staatsbürgerschaft ist in der Zwischenzeit ein Katalog von Gründen anerkannt worden. Lernen Sie die Details im März 2008 in Charlotte, NC.

    Aus diesem Grunde möchten wir nochmals an eine rechtzeitige Anmeldung erinnern und stehen nach wie vor für weitere Informationen gern zur Verfügung.


     

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