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Die Kanzlei Byrne, Davis & Hicks, P.C.
Die im Mai 1994 gegründete Kanzlei wurde in einem anerkannten U.S. Rating mit der ausgezeichneten Note AV bewertet. Byrne Davis & Hicks liegt im Herzen Buckheads und ist von den Gerichten und den Wirtschaftszentren Atlanta's leicht zu erreichen. Die Charlotte Niederlassung im Zentrum von uptown besteht seit 2005.
Die Partner der Kanzlei verfügen über eine ausgezeichnete juristische Ausbildung, langjährige Berufserfahrung in anerkannten amerikanischen und deutschen Anwaltskanzleien und über fundierte juristische Kenntnisse in den verschiedensten Tätigkeitsbereichen. Die Partner bringen unter anderem eine Vielzahl von Geschäftskontakten, loyalen Mandanten und einen ausgesprochen guten Geschäftssinn in die Kanzlei mit ein.
Unser oberstes Ziel ist es, unsere Klienten dabei zu unterstützen, die optimalen Geschäftsentscheidungen zu treffen, den Wert ihres Vermögens zu maximieren und zugleich die Kosten der anwaltlichen Beratung so niedrig wie möglich zu halten. Unsere Vision dieser Kanzlei beinhaltet persönlichen Service durch erfahrene Anwälte, mit einer guten Vorstellungskraft und einem ausgeprägtes Urteilsvermögen, sowie einem fairen Preis für unsere Mandanten.
TÄTIGKEITSBEREICHE
Die Kanzlei ist in vielen Bereichen des Wirtschaftsrechts und in den damit verwandten Bereichen tätig. Gerade die Ausrichtung auf den Mittelstand – wie auch die internationale Seite der Beratung durch Anwälte, die andere Sprachen sprechen oder auch in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sind, zeigen, daß die Auswahl der Kanzlei richtig ist.
- Generelles Wirschaftsrecht.
Da die Kanzlei eine breite Vielfalt verschiedenster Mandanten betreut, verfügen die Anwälte von Byrne, Davis & Hicks über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen bei der Gründung und Strukturierung von Unternehmen verschiedenster Rechtsformen, inklusive Profit und Non-Profit Gesellschaften, General und Limited Partnerships (vergleichbar mit der deutschen OHG und KG), Joint Ventures, Franchising, Limited Liabilitiy Companies und Partnership (vergleichbar mit der deutschen GmbH).
Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten auch bei der Finanzierung jeder Form von wirtschaftlichen Unternehmungen, Sharholder Buy-Sell Verträgen, Entschädigungszahlungen für Manager, Arbeits- und Consultingverträgen sowie bei Lizenz- und Händlerverträgen.
- Internationales Wirtschaftsrecht.
Die Kanzlei unterstützt im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts vor allem deutsche Mandaten bei der Firmengründung, bei der Errichtung von Niederlassungen und Joint Ventures und bei inländischen, ausländischen und grenzüberschreitenden Mergers and Akquisitionen in den USA. Ebenso beraten wir auch amerikanische Unternehmen mit Expansionsplänen in Deutschland und im restlichen Europa. Im Immobilienbereich beraten wir Investoren aus Deutschland / Europa bei allen Arten des Immobilieninvestments in den Vereinigten Staaten. Die Investoren profitieren dabei von der jahrelangen Erfahrungen unserer Anwälte bei der optimalen steuerlichen und unternehmensrechtlichen Gestaltung der Investitionen.
- Konkursrecht, Reorganisation, Schutz von Gläubigerrechten.
Die Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung in allen Arten des Konkursrechtes, der Reorganisation und des Schutzes von Gläubigerrechten. Die Partner habe in vielen Fällen gesicherte wie auch ungesicherte Gläubiger, Schuldner, Gläubiger-Komitees, potentielle Käufer und Masseverwalter erfolgreich anwaltlich vertreten und fungierten als Masseverwalter sowohl in Liquidations- als auch in Reorganisationsverfahren. Auch vertreten unsere Partner regelmäßig große und kleinere Konkursfälle vor den amerikanischen Konkursgerichten.
- Mergers und Akquisitionen.
Unsere Anwälte bieten die erforderliche rechtliche Beratung und Unterstützung bei allen Arten von Unternehmenszusammenschlüssen, dem Erwerb und der Umgründung von Unternehmen verschiedenster Rechtsformen - reichend von großen Aktiengesellschaften bis hin zu kleinen Familienunternehmen. Die Verhandlungen bei Mergers und Akquisitionen erfordern ausgezeichnete Kenntnisse in den verschiedensten Rechtsgebieten, wie beispielsweise Arbeitsrecht, Umweltrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, Wertpapierrecht, Sozialversicherungsrecht, Kartellrecht, IP, und auch im Bereich der Nachlassplanung. Durch fundierte juristische Ausbildung und jahrelange Erfahrung, kombiniert mit der Fähigkeit zu konstruktiver Verhandlungsführung, konnten unsere Anwälte für unsere Klienten in diesem Bereich bereits viele wirtschaftliche Erfolge erzielen.
Die Kanzlei bieten ihren Mandanten ein vollständiges Servicepaket bezüglich der Planung des Nachlasses, wobei besonderen Wert auf die optimale steuerliche Gestaltung gelegt wird. Zusätzlich zu der Verfassung von Testamenten haben unsere Anwälte auch in den Bereichen der Lebensversicherungen, der widerruflichen und unwiderruflichen Treuhandschaften, Familienunternehmen, anwaltliche Vertretungsmacht und karitative Stiftungen die nötig Erfahrung, um den Ziele unserer Mandanten optimal zu verwirklichen. Die Kanzlei vertritt ihre Klienten auch in gerichtlichen Nachlassstreitigkeiten.
Internationaler Schwerpunkt ist auch die Beratung von deutschen Nachlaßangelegenheiten und die Beratung bei der Gestaltung von deutsch-amerikansichen Testamenten und Trusts oder Stiftungen.
- Prozessführung in wirtschaftsrechlichen Streitigkeiten.
Die Kanzlei bietet aggressive rechtliche Vertretung in allen Arten von wirtschaftsrechtlichen Prozessen vor Bundes- und Landesgerichten (Federal and State Courts), in Konkursverfahren und in Berufungs- und Revisionsverfahren. Unsere Anwälte verfügen außerdem über Erfahrung mit alterativen “Dispute Resolution”, wie Mediation oder Schiedsgerichtsbarkeit.
Die Kanzlei berät Mandanten bezüglich aller Aspekte der steuerlichen Planung und Prozessführung, inklusive der juristischen Vertretung von Mandanten vor den U.S. District Courts, dem U.S. Tax Court, dem U.S. Court of Federal Claims, dem Internal Revenue Service, dem Georgia Department of Revenue, dem Georgia Department of Labor sowie allen anderen Steuerbehörden in sämtlichen steuererrechtlichen Angelegenheiten und bezüglich aller Steuerarten, wie beispielsweise der Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Lohnssteuer und der Einbehaltung derselben, Grundsteuer und Umsatzsteuer. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten auch bei Steuerprüfungen und der Aushandlung von Steuernachzahlungsvereinbarungen.
Als juristische Berater für Aktiengesellschaften haben die Anwälte von Byrne, Davis & Hicks umfangreiche Erfahrung mit allen Arten von Wertpapieren, inklusive den Vorschriften des amerikanischen Securities and Exchange Act von 1934. Darüber hinaus haben wir auch viele Mandanten im Bereich des privaten Wertpapierverkaufs - beispielsweise in Immobilien Konsortien oder Venture Kapital Start-Ups, erfolgreich vertreten.
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