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TÄTIGKEITSBEREICHE
Die
Kanzlei ist in vielen Bereichen des Wirtschaftsrechts und in den damit verwandten
Bereichen tätig. Gerade die Ausrichtung auf den Mittelstand – wie auch die
internationale Seite der Beratung durch Anwälte, die andere Sprachen sprechen
oder auch in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen sind, zeigen, daß die
Auswahl der Kanzlei richtig ist.
- Generelles Wirtschaftsrecht.
Da die
Kanzlei eine breite Vielfalt verschiedenster Mandanten betreut, verfügen die
Anwälte von Byrne, Davis & Hicks über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen
bei der Gründung und Strukturierung von Unternehmen verschiedenster
Rechtsformen, inklusive Profit und Non-Profit Gesellschaften, General und
Limited Partnerships (vergleichbar mit der deutschen OHG und KG), Joint
Ventures, Franchising, Limited Liabilitiy Companies und Partnership
(vergleichbar mit der deutschen GmbH).
Die
Kanzlei unterstützt ihre Mandanten auch bei der Finanzierung jeder Form von
wirtschaftlichen Unternehmungen, Sharholder Buy-Sell Verträgen, Entschädigungszahlungen
für Manager, Arbeits- und Consultingverträgen sowie bei Lizenz- und Händlerverträgen.
- Internationales Wirtschaftsrecht.
Die
Kanzlei unterstützt im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts vor allem
deutsche Mandaten bei der Firmengründung, bei der Errichtung von
Niederlassungen und Joint Ventures und
bei inländischen, ausländischen und grenzüberschreitenden Mergers and
Akquisitionen in den USA. Ebenso beraten wir auch amerikanische Unternehmen mit
Expansionsplänen in Deutschland und im restlichen Europa. Im Immobilienbereich
beraten wir Investoren aus Deutschland / Europa bei allen Arten des
Immobilieninvestments in den Vereinigten Staaten. Die Investoren profitieren
dabei von der jahrelangen Erfahrungen unserer Anwälte bei der optimalen
steuerlichen und unternehmensrechtlichen Gestaltung der Investitionen.
- Konkursrecht, Reorganisation, Schutz von
Gläubigerrechten.
Die
Kanzlei hat umfangreiche Erfahrung in allen Arten des Konkursrechtes, der
Reorganisation und des Schutzes von Gläubigerrechten. Die Partner habe in
vielen Fällen gesicherte wie auch ungesicherte Gläubiger, Schuldner,
Gläubiger-Komitees, potentielle Käufer und Masseverwalter erfolgreich
anwaltlich vertreten und fungierten als Masseverwalter sowohl in Liquidations-
als auch in Reorganisationsverfahren. Auch vertreten unsere Partner regelmäßig
große und kleinere Konkursfälle vor den amerikanischen Konkursgerichten.
- Mergers und Akquisitionen.
Unsere
Anwälte bieten die erforderliche rechtliche Beratung und Unterstützung bei
allen Arten von
Unternehmenszusammenschlüssen, dem Erwerb und der Umgründung von
Unternehmen verschiedenster Rechtsformen - reichend von großen
Aktiengesellschaften bis hin zu kleinen Familienunternehmen. Die Verhandlungen
bei Mergers und Akquisitionen erfordern ausgezeichnete Kenntnisse in den
verschiedensten Rechtsgebieten, wie beispielsweise Arbeitsrecht, Umweltrecht,
Immobilienrecht, Steuerrecht, Wertpapierrecht, Sozialversicherungsrecht,
Kartellrecht, IP, und auch im Bereich der Nachlassplanung. Durch fundierte juristische Ausbildung und
jahrelange Erfahrung, kombiniert mit der Fähigkeit zu konstruktiver
Verhandlungsführung, konnten unsere Anwälte für unsere Klienten in diesem
Bereich bereits viele wirtschaftliche Erfolge erzielen.
Die
Kanzlei bieten ihren Mandanten ein vollständiges Servicepaket bezüglich der
Planung des Nachlasses, wobei besonderen Wert auf die optimale steuerliche
Gestaltung gelegt wird. Zusätzlich zu der Verfassung von Testamenten haben
unsere Anwälte auch in den Bereichen der
Lebensversicherungen, der widerruflichen und unwiderruflichen
Treuhandschaften, Familienunternehmen, anwaltliche Vertretungsmacht und karitative Stiftungen die nötig Erfahrung, um
den Ziele unserer Mandanten optimal zu verwirklichen. Die Kanzlei vertritt ihre
Klienten auch in gerichtlichen Nachlassstreitigkeiten.
Internationaler
Schwerpunkt ist auch die Beratung von deutschen Nachlaßangelegenheiten und die
Beratung bei der Gestaltung von deutsch-amerikansichen Testamenten und Trusts
oder Stiftungen.
- Prozessführung in wirtschaftsrechlichen Streitigkeiten.
Die
Kanzlei bietet aggressive rechtliche Vertretung in allen Arten von
wirtschaftsrechtlichen Prozessen vor Bundes- und Landesgerichten (Federal and
State Courts), in Konkursverfahren und
in Berufungs- und Revisionsverfahren. Unsere Anwälte verfügen außerdem über
Erfahrung mit alterativen “Dispute Resolution”, wie Mediation oder
Schiedsgerichtsbarkeit.
Die
Kanzlei berät Mandanten bezüglich aller Aspekte der steuerlichen Planung und
Prozessführung, inklusive der juristischen Vertretung von Mandanten vor den
U.S. District Courts, dem U.S. Tax Court, dem U.S. Court of Federal Claims, dem
Internal Revenue Service, dem Georgia Department of Revenue, dem Georgia Department of Labor
sowie allen anderen Steuerbehörden in sämtlichen steuererrechtlichen Angelegenheiten und
bezüglich aller Steuerarten, wie beispielsweise der Einkommenssteuer,
Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Lohnssteuer und der Einbehaltung derselben,
Grundsteuer und Umsatzsteuer. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten auch bei
Steuerprüfungen und der Aushandlung von Steuernachzahlungsvereinbarungen.
Als
juristische Berater für Aktiengesellschaften haben die Anwälte von Byrne, Davis
& Hicks umfangreiche Erfahrung mit allen Arten von Wertpapieren, inklusive
den Vorschriften des amerikanischen Securities and Exchange Act von 1934.
Darüber hinaus haben wir auch viele Mandanten im Bereich des privaten
Wertpapierverkaufs - beispielsweise in Immobilien Konsortien oder Venture
Kapital Start-Ups, erfolgreich vertreten.
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